Bei Softwareindustrie24 haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, unseren Kunden legale Software zu günstigen Preisen anzubieten, ohne dabei auf Qualität und Rechtssicherheit zu verzichten. Unser Unternehmen hat es sich zur Mission gemacht, das Vertrauen unserer Kunden durch Transparenz, Legalität und ein einzigartiges Geschäftsmodell zu gewinnen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen erklären, warum der Kauf von Software bei Softwareindustrie24 sowohl rechtlich sicher als auch kosteneffizient ist. Wir werden detailliert auf die rechtlichen Grundlagen eingehen, die unser Geschäftsmodell stützen, und Ihnen zeigen, wie wir durch den Weiterverkauf von Softwarelizenzen erschwingliche Preise bieten können.
Der Erschöpfungsgrundsatz: Die rechtliche Basis für den Verkauf von Gebrauchtsoftware
Eine der zentralen rechtlichen Grundlagen, die es uns ermöglicht, gebrauchte Softwarelizenzen zu verkaufen, ist der Erschöpfungsgrundsatz. Dieser Grundsatz ist im europäischen Urheberrecht fest verankert und besagt, dass das Verbreitungsrecht des Urhebers nach dem ersten Verkauf einer Softwarelizenz „erschöpft“ ist. Das bedeutet, dass der Ersterwerber der Software das Recht hat, diese weiterzuverkaufen. Dies gilt nicht nur für physische Kopien von Software, sondern auch für digital heruntergeladene Software.
Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2012 bestätigte, dass der Erschöpfungsgrundsatz auch auf digital heruntergeladene Software anwendbar ist. In der Rechtssache UsedSoft GmbH gegen Oracle International Corp. entschied der EuGH, dass der Weiterverkauf von Softwarelizenzen, die online erworben wurden, legal ist, solange der Ersterwerber seine eigene Kopie der Software unbrauchbar macht. Dies schafft die Grundlage für den legalen Handel mit Gebrauchtsoftware in der Europäischen Union.
Ein weiteres Urteil des EuGH im Jahr 2019, das den Weiterverkauf von E-Books betrifft, bestätigte erneut die Relevanz des Erschöpfungsgrundsatzes für digitale Produkte. Dies zeigt, dass der europäische Gesetzgeber den digitalen Markt anerkennt und sicherstellt, dass Verbraucher und Unternehmen das Recht haben, Software und andere digitale Produkte legal weiterzuverkaufen.
Bei Softwareindustrie24 stellen wir sicher, dass alle unsere Softwarelizenzen diesen rechtlichen Vorgaben entsprechen. Wir arbeiten eng mit erfahrenen Rechtsberatern zusammen, um sicherzustellen, dass alle von uns angebotenen Lizenzen rechtlich einwandfrei und vollkommen legal sind.
Unser Geschäftsmodell: Transparenz und Vertrauen
Ein wesentlicher Aspekt unseres Geschäftsmodells ist es, gebrauchte Softwarelizenzen von Unternehmen zu erwerben, die diese nicht mehr benötigen. Diese Lizenzen stammen häufig aus Unternehmensauflösungen, Umstrukturierungen oder aus überschüssigen Beständen. Durch den Kauf dieser Lizenzen können wir unseren Kunden die gleichen hochwertigen Softwareprodukte zu einem deutlich günstigeren Preis anbieten, als dies bei herkömmlichen Vertriebswegen der Fall wäre.
Unser Geschäftsmodell basiert auf Transparenz und Legalität. Wir sorgen dafür, dass jede Lizenz, die wir anbieten, sorgfältig geprüft wird, um sicherzustellen, dass sie rechtmäßig erworben und vollständig legal weiterverkauft werden kann. Diese gründliche Prüfung umfasst sowohl die rechtliche Überprüfung der Herkunft der Software als auch die Sicherstellung, dass alle Lizenzbedingungen eingehalten werden.
Ein weiterer Vorteil unseres Geschäftsmodells besteht darin, dass wir die Softwarelizenzen direkt von den Ersterwerbern beziehen. Dadurch entfallen die Kosten für den Erstverkauf und den physischen Vertrieb, was es uns ermöglicht, diese Einsparungen an unsere Kunden weiterzugeben. Dies bedeutet, dass Sie bei uns die gleiche Software zu einem günstigeren Preis erhalten, ohne Kompromisse bei der Qualität oder Rechtmäßigkeit eingehen zu müssen.
Die Rolle der EuGH-Urteile für den Gebrauchtsoftwaremarkt
Wie bereits erwähnt, haben die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine wichtige Rolle dabei gespielt, den Handel mit Gebrauchtsoftware zu legalisieren und zu regeln. Diese Urteile schufen einen klaren rechtlichen Rahmen, der es Unternehmen wie Softwareindustrie24 ermöglicht, gebrauchte Softwarelizenzen zu verkaufen und gleichzeitig die Rechte der Softwarehersteller zu respektieren.
Das EuGH-Urteil vom 3. Juli 2012 in der Rechtssache C-128/11 (UsedSoft GmbH gegen Oracle International Corp.) war besonders bahnbrechend, da es bestätigte, dass Softwarelizenzen, die digital erworben wurden, genauso wie physische Kopien weiterverkauft werden dürfen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der ursprüngliche Lizenznehmer seine Kopie der Software unbrauchbar macht. Dieses Urteil ebnete den Weg für den legalen Handel mit digitaler Gebrauchtsoftware in der gesamten Europäischen Union.
Ein weiteres wichtiges Urteil erging am 19. Dezember 2019 in der Rechtssache C-263/18 (Tom Kabinet Internet BV), das den Erschöpfungsgrundsatz auf den Weiterverkauf von E-Books ausdehnte. Auch wenn dieses Urteil nicht direkt auf Software abzielt, zeigt es, dass der europäische Gesetzgeber den digitalen Markt als wesentlichen Bestandteil der modernen Wirtschaft anerkennt und den Schutz der Verbraucherrechte in diesem Bereich stärkt.
Diese Urteile bieten uns bei Softwareindustrie24 die rechtliche Sicherheit, die wir benötigen, um unseren Kunden qualitativ hochwertige und legale Softwarelizenzen anzubieten.
Zertifikate und Kundenfeedback: Ein Vertrauensbeweis
Das Vertrauen unserer Kunden ist für uns von größter Bedeutung. Bei Softwareindustrie24 haben wir uns stets bemüht, durch Transparenz, Rechtskonformität und hochwertige Produkte das Vertrauen unserer Kunden zu gewinnen. Dies spiegelt sich in unseren 6.000+ plattformübergreifenden Bewertungen wider, die die Zufriedenheit und Zuverlässigkeit unserer Dienstleistungen bestätigen.
Darüber hinaus sind wir stolz darauf, durch renommierte Plattformen wie Trusted Shops und Shopvote zertifiziert zu sein. Diese Zertifikate bestätigen, dass wir die höchsten Standards in Bezug auf Kundenzufriedenheit und rechtliche Absicherung erfüllen. Zudem arbeiten wir eng mit der IT-Rechtskanzlei zusammen, um sicherzustellen, dass alle unsere Angebote den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Warum können wir Software günstiger anbieten?
Eine häufig gestellte Frage ist, warum die von uns angebotene Software günstiger ist als die von traditionellen Händlern. Der Grund liegt in unserem einzigartigen Geschäftsmodell. Indem wir gebrauchte Softwarelizenzen von Unternehmen erwerben, die diese nicht mehr benötigen, entfallen für uns die Kosten für den Erstverkauf und den physischen Vertrieb. Diese Einsparungen geben wir direkt an unsere Kunden weiter.
Es ist wichtig zu betonen, dass unsere günstigen Preise nichts mit minderwertigen Produkten oder rechtlichen Grauzonen zu tun haben. Im Gegenteil: Alle von uns angebotenen Softwarelizenzen sind vollständig legal und entsprechen den höchsten Standards.
Rechtssicherheit und Ihre Vorteile beim Kauf bei Softwareindustrie24
Beim Kauf von Software bei Softwareindustrie24 können Sie sicher sein, dass Sie legale und rechtlich einwandfreie Produkte erhalten. Wir arbeiten hart daran, die höchsten Standards in Bezug auf Transparenz, Qualität und Rechtssicherheit zu erfüllen. Sie profitieren nicht nur von günstigeren Preisen, sondern auch von der Gewissheit, dass die von uns angebotene Software vollständig legal ist.
Sollten Sie Fragen zur Legalität unserer Software oder zu den rechtlichen Grundlagen unseres Geschäftsmodells haben, steht Ihnen unser Kundenservice jederzeit zur Verfügung. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie eine fundierte Kaufentscheidung treffen können.
Vertrauen, Legalität und Qualität bei Softwareindustrie24
Der Kauf von Software ist eine Vertrauenssache, und bei Softwareindustrie24 legen wir großen Wert darauf, das Vertrauen unserer Kunden durch Transparenz, Legalität und Qualität zu gewinnen. Dank unseres Geschäftsmodells, das auf dem Weiterverkauf von rechtlich geprüften Softwarelizenzen basiert, können wir Ihnen die gleichen hochwertigen Produkte zu günstigeren Preisen anbieten, die Sie auch bei herkömmlichen Anbietern finden würden.